Hinweise zum Aufnahmeverfahren


Aufnahmekriterien und Aufnahmevoraussetzungen sind:

  1. die termingerechte Zusendung  eines schriftlichen Aufnahmeantrags (formlos oder über unsere Anmeldeseite) sowie einer Kopie des Halbjahreszeugnisses Klasse 4,
  2. mindestens mit "gut" bewertete Leistungen in den Fächern des inhaltlichen Schwerpunktes
    (inhaltlicher Schwerpunkt Sprachen: Deutsch/Englisch und inhaltlicher Schwerpunkt Musik: Musik)
    und
  3. die Teilnahme an der Eignungsprüfung.
  4. Für Bewerber des Stadtsingechores wird eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung benötigt.

Die Eignungsprüfung besteht im inhaltlichen Schwerpunkt Sprachen aus einem kognitiven Test und einer schriftlichen Klausur, im inhaltlichen Schwerpunkt Musik aus einer allgemein-musikalischen und einer musikpraktischen Prüfung (Instrument bzw. Gesang Stadtsingechor).

Die Aufnahme erfolgt nach dem Ranglistenverfahren auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Kultusministeriums. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie der Durchschnitt der versetzungsrelevanten Zensuren des letzten Zeugnisses (Durchschnittsnote) werden zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst, die einen entsprechenden Ranglistenplatz ergibt.

Die Wichtungen der o. g. Einzelleistungen sowie die Aufnahmekapazitäten (Anzahl der Klassen bzw. Klassenstärke) werden vom Kultusministerium per Erlass geregelt.


Termine zur Aufnahme für künftige 5. Klassen (Schuljahr 2012/2013)

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/2013 ist abgelaufen.

Der erste Elternabend der künftigen 5. Klassen findet am 12.06.2012 um 19.00 Uhr im Freylinghausen-Saal statt.
Die schriftliche Einladung erfolgt in Kürze.

Auf diesem Elternabend erhalten Sie auch Informationen zur Beantragung der Schülerzeitkarte.