Hat sich keine Änderung in den persönlichen Daten des Schülers bzw. der Schülerin ergeben und wurde bereits 2011/12/13 ein Antrag gestellt, muss kein neuer Antrag gestellt werden. Die Schülerzeitkarte wird in diesem Fall neu für das kommende Schuljahr gültig gemacht.
Findet zum Beginn des neuen Schuljahres eine Änderung in den persönlichen Daten des Schülers bzw. der Schülerin statt, muss ein Neuantrag gestellt werden.
- Namensänderung
- Wohnortwechsel
- Schulwechsel
- Beendigung des Bildungsganges
- bei Gymnasien der Wechsel von der 10. in die 11. Klasse
- Wechsel des Schulstandortes
|
Das gilt für die Schülerinnen und Schüler der künftigen Jahrgänge 7, 8 und 9 des Sprachzweiges, die derzeit in der Ottostraße unterrichtet werden und ab dem neuen Schuljahr auf dem Gelände der Franckeschen Stiftungen beschult werden.
|
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 27.05.2013 im Sekretariat unserer Schule abgegeben werden.
Grundsätzlich gilt, wenn kein unterschriebener Antrag vorliegt, kann keine Fahrkarte ausgehändigt werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei nicht rechtzeitiger Abgabe nicht garantiert werden kann, dass die Schülerzeitkarte zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung steht. Es ist zwingend notwendig, dass für die Beantragung ausschließlich das entsprechende Formular benutzt wird, da nur so alle für die Beantragung wichtigen Daten erfasst werden können.
Nach der Bestätigung des Antrages durch die Schule wird dieser zur weiteren Bearbeitung von uns an das Schulverwaltungsamt Halle weitergereicht.
Die Fahrkarten werden am 1. Schultag des neuen Schuljahres durch die Klassenleiterinnen bzw. -leiter ausgegeben.
Antrag auf kostenlose Schülerzeitkarte / Erstattung der Fahrtkosten für Schüler der Klassen 1 bis 10 -
pdf-Dokument
Antrag auf Bezuschussung von Fahrtkosten bei Besuch einer 11. - 13. Klasse oder einer Ausbildung -
pdf-Dokument
|