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Beratungskonzept – Landesgymnasium Latina August Hermann Francke

Beratungskonzept - Landesgymnasium Latina August Hermann Francke

„Schulen müssen Schutzräume sein, in denen Kindern Gehör finden, zugewandte Ansprechpersonen haben und Hilfe organisiert wird.“ (https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/leitfaden-fuer-schutzkonzepte-und-massnahmen-gegen-sexuelle-gewalt-an-schulen-vorgestellt.html, 23.3.2023)

Die Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten ist als Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule Aufgabe einer jeden Lehrerin und eines jeden Lehrers (§ 30, Abs. 2a, des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Diese Beratung bezieht sich auf alle Fragen und Probleme von Schülerinnen und Schülern, die sich aus dem Schulbesuch ergeben. Sie bleibt als Aufgabe für jede einzelne Lehrkraft auch dann weiterbestehen, wenn spezielle Funktionen von besonderen Beratungseinrichtungen wahrgenommen werden (RdErl. des MK vom 12.02.2015- 24.3-51967).

Dies bedeutet an der Latina AHF konkret: Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler stehen nicht alleine, wenn im Zusammenhang mit der Schule Probleme auftauchen. Dies gilt uneingeschränkt für alle möglichen Problemlagen. Die Beratung erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe mit den Prinzipien der Freiwilligkeit, Offenheit und Vertraulichkeit.
Ansprechpersonen können sein: Klassenlehrkräfte, Fachlehrkräfte, Vertrauenslehrkräfte, Schulleitung, Erziehungsfachkräfte im Internat, die Beratungslehrerin, die sonderpädagogische Beratung (MSDD) oder der Schulpsychologe.

(Im Folgenden wird das generische Maskulinum für eine Personengruppe benutzt, welche sich aus allen Geschlechtern zusammensetzt.)

Klassenlehrer

Die Klassenlehrer sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung der Schüler/-innen ihrer jeweiligen Klasse, für die Koordination bei besonderen Situationen oder Entwicklungen im individuellen Bereich sowie für die pädagogische Unterstützung bei sozialen Schwierigkeiten in der Klasse. Ist eine angemessene klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die Klassenlehrer die Vertrauenslehrer mit ein. Insbesondere nehmen sie folgende Beratungstätigkeiten wahr:

  • individuelle Beratung von Schülern und Eltern bei Lernschwierigkeiten und/oder Leistungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten sowie sozial-emotionalen Bedarfslagen
  • Schullaufbahnberatung von Schülern und Eltern (Wahlpflichtbereich, Fachleistungsdifferenzierung, Informationen über mögliche und erreichbare Abschlüsse)
  • Information der Fachlehrer über akute besondere Bedarfe (sozial-emotional, psychisch, Erkrankungen etc.) sowie über besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung (insbesondere Nachteilsausgleiche)
  • Koordination von individuellen Förderbedarfen; Zusammenführung und Verteilung von Informationen; bedarfsweise Aktivierung des Ressourcensystems (siehe im Folgenden)

Fachlehrer

Die Fachlehrer sind ebenso wie die Klassenlehrer in den normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber Schülern ihrer Lerngruppen und deren Eltern in Bezug auf ihren Fachunterricht selbstständig wahr.

In den Fällen, in denen sie davon ausgehen können, dass Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten oder sozial-emotionale Sorgen einzelner Schüler nicht nur den eigenen Unterricht betreffen bzw. in solchen Fällen, in denen Gruppen von Schülern diese Auffälligkeiten zeigen, nehmen sie Kontakt zum Klassenlehrer auf und stimmen mit ihm das weitere Beratungsverfahren ab. Insbesondere nehmen sie folgende Beratungstätigkeiten wahr:

  • individuelle Beratung von Schülern und Eltern bei Lernschwierigkeiten und/oder Leistungsproblemen im eigenen Fach
  • Rücksprache mit dem Klassenlehrer hinsichtlich individueller Bedarfslagen
  • Beratung der Schüler und Eltern zur Anwendung der besonderen Bestimmungen zur Leistungsbewertung (insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Nachteilsausgleichen) – ggf. individuelle Anpassung von Nachteilsausgleichen an den individuellen Entwicklungsstand
  • frühzeitige Beratung von Schülern und Eltern bei einer sich abzeichnenden Versetzungsgefährdung und Vereinbarung eines individuellen Förderplans für das Fach

Vertrauenslehrer

Die Vertrauenslehrer sind sechs Lehrkräfte mit verschiedenen Ausbildungen in Mediation, gewaltfreier Kommunikation, Resilienz- und Ressourcencoaching. Die Kontaktdaten aller Vertrauenslehrer mit Name und Bild hängen in allen Klassenzimmern. Für den Zeitraum von 2022 bis 2025 sind gewählt:

 

Frau Bernhardt, Bernhardt@latina-halle.de
Herr Brockhoff, Brockhoff@latina-halle.de
Herr Dietze, Dietze@latina-halle.de
Herr Jacob, Jacob@latina-halle.de
Herr Kirzeder, Kirzeder@latina-halle.de
Frau Strech, Strech@latina-halle.de

Insbesondere nehmen Sie folgende Beratungstätigkeiten wahr:
– schlichten Streitigkeiten bzw. Konflikte zwischen den Schülern,
– sie schlichten zwischen Schülern und Lehrern bei Unstimmigkeiten (Bewertungen o.ä.) im Mediationsverfahren,
– sie sind Zuhörer und Vermittler und unterstützen beim Erlernen gewaltfreier Kommunikation und tragen somit zu einem positiven Schulklima bei.

Schulleitung

Schulleiter: Herr Hoge
Stellvertretende Schulleiterin: Frau Kuschk

Erweiterte Schulleitung

Oberstufenkoordinatorin: Frau Oehler
Koordinator Musikzweig: Herr Ventur
schulfachl. Koordinator: Herr Widany

Der Schulleiter vertritt die Schule nach außen, trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und nimmt die übrigen nicht den Konferenzen vorbehaltenen Aufgaben wahr. Er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Schulordnung.

Der Schulleiter ist Vorgesetzter im Sinne des § 3 des Landesbeamtengesetzes der an der Schule tätigen Lehrkräfte, der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Betreuungspersonals. Er ist verpflichtet und berechtigt, Unterrichtsbesuche vorzunehmen und die an der Schule tätigen Lehrkräfte zu beraten. https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/welche-aufgaben-hat-die-schulleitung/

Im Rahmen der Gesamtverantwortung des Schulleiters für die pädagogische Arbeit in der Schule fördert der Schulleiter die Aufmerksamkeit für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen sowie mit Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten und sorgt im Rahmen der Möglichkeiten für angemessene Fördermaßnahmen und Handlungskonzepte.

Zur Realisierung der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten steht der Schulleiter in regelmäßigen Sprechstunden den Erziehungsberechtigten für Auskünfte und Gespräche zur Verfügung. Darüber hinaus können auch Elternbesuche, Elterninformationsbriefe, Elternvereinbarungen, thematische Elternabende oder Elternseminare genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten werden über neue Entwicklungen in der Schule (z.B. Erlasse, Verordnungen, Unterrichts- und Erziehungsarbeit) und alle wesentlichen die Schule betreffenden Fragen durch die Schulleitung bzw. die Klassenleitung in geeigneter Weise informiert. Dazu gehören auch schriftliche Informationen.

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten gehört es zu den Aufgaben des Schulleiters, die Lehrkräfte bei der regelmäßigen Information und Beratung der Lernenden zu unterstützen.

https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Staerkung_Schulleitung.pdf

Insbesondere nimmt die erweiterte Schulleitung folgende Beratungstätigkeiten wahr:

Oberstufenkoordinatorin:
Frau Oehler: Oehler@latina-halle.de
Beratung in allen Fragen der Gymnasialen Oberstufe
Beratung zum Nachteilsausgleich JG 5-12

Koordinator Musikzweig:
Herr Ventur: Ventur@latina-halle.de
Beratung in allen Fragen des Musikzweiges

schulfachlicher Koordinator:
Herr Widany: Widany@latina-halle.de
Beratung in allen Fragen der Schulfahrten und des Schulcurriculums

Erzieher im Internat, Frau Schmidt (Koordinatorin),
0345/6787866, Mail: Internat@Latina-halle.de

Die Erzieher im Internat nehmen die Beratungstätigkeit im besonderen Maß für die im Internat lebenden Schüler wahr. Hier nehmen sie im kontinuierlichen Austausch mit den Sorgeberechtigten Einfluss auf die Erziehung und die Gestaltung des sozialen Umfeldes, fördern die Persönlichkeit unter Beachtung individueller Bedürfnisse, Interessen und Anforderungen und sie unterstützen und leiten bei der Freizeitgestaltung an. In den Fällen, in denen sie davon ausgehen können, dass Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten oder sozial-emotionale Sorgen einzelner Schüler nicht nur das Verhalten im Internat, sondern auch den Unterricht betreffen bzw. in solchen Fällen, in denen Gruppen von Schülern diese Auffälligkeiten zeigen, nehmen sie Kontakt zu den Klassenlehrern auf und stimmen mit ihnen das weitere Beratungsverfahren ab.

Insbesondere nehmen sie folgende Beratungstätigkeiten wahr:
– Unterstützung in der Lernarbeit
– Gewährleistung von Hilfe und Unterstützung für die Internatsbewohner und deren Eltern in persönlichen Konfliktsituationen
– Ansprechpersonen für die individuellen Bedarfslagen der Internatsbewohner im Austausch mit den Lehrkräften und den Eltern
– im Bedarfsfall erfolgt die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kompetenzzentren, dem Jugendamt, Sozialerbeitern und dem Schulpsychologen
– Beratung der Eltern in Bezug auf Medienkonsum
– Beratung im Zusammenhang von Hochbegabungen
– Beratung bei Essstörungen, Legasthenie/ Dyskalkulie

Beratungslehrerin Frau Porrmann
monika.porrmann@sachsen-anhalt.de  01515-5145861

Zur Verstärkung und Ergänzung der Beratung in der Schule besonders bezüglich des Schwerpunktes Förderung des individuellen Schulerfolgs gibt es die Möglichkeit, die Beratungslehrkraft aus dem Referat Schulpsychologische Beratung hinzuzuziehen. Die im Land Sachsen-Anhalt tätigen Beratungslehrkräfte unterstützen die individuellen Bildungs- und Erziehungsprozesse in der Schule und stehen dafür allen Schulmitgliedern als Ansprechpersonen zur Verfügung. Dabei wird Beratung als freiwillige, in der Regel kurzfristige, lösungsorientierte soziale Interaktion zwischen den Ratsuchenden und der Beratungslehrkraft verstanden. Sie dient der Verbesserung der individuellen Förderung und der gezielten Vermeidung des Schulversagens, indem im Beratungsprozess eine Entscheidungshilfe zur Bewältigung eines vom Ratsuchenden dargestellten Problems durch die Vermittlung von Informationen oder Weitervermittlung oder das Einüben von Fertigkeiten gemeinsam erarbeitet wird.

Die Aufgaben der Beratungslehrkraft umfassen dabei insbesondere folgende Punkte:

  • Beratung zur Lern- und Leistungsentwicklung (Information und Beratung über Bildungsangebote, individuelle Schullaufbahnberatung, Beratung zur Ableitung pädagogischer Unterstützungsmaßnahmen)
  • lösungsorientierte Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, soweit die Möglichkeiten der Intervention und Prävention hierzu im pädagogischen Bereich liegen)
  • Mitwirkung bei der Entwicklung individueller Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler
  • Zusammenarbeit und Kooperation mit Schulmitgliedern und dem schulischen Ressourcennetzwerk

Der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst, MSDD,
Frau Gerike /
Tel. 0151 19550363 oder 0345/133568483 zuständig für die Förderzentren Halle-Süd, Halle- Mitte (Teilbereich), e-Mail: stefanie.gerike@sachsen-anhalt.de

Der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) ist wesentlicher Ansprechpartner im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren. Die im MSDD tätigen Lehrkräfte haben spezielle Zuständigkeiten und arbeiten im Auftrag des Landesschulamtes.

Der MSDD nimmt alle Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegen. Jede Antragstellung wird hinsichtlich ihrer Berechtigung geprüft.

Bestätigt die Antragsprüfung die Notwendigkeit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, sind ggf. weitere Informationen über Beobachtung, Gespräche oder ausgewählte Verfahren erforderlich. Hierzu wird der MSDD unter Umständen weitere sonderpädagogische Lehrkräfte hinzuziehen.

Der MSDD erarbeitet aus der Gesamtheit der Unterlagen eine Entscheidungsgrundlage für das Landesschulamt, welche mit den Personensorgeberechtigten erörtert und von ihnen unterzeichnet wird. Besteht im Ergebnis des Feststellungsverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf, geben die Personensorgeberechtigten schriftlich zur Kenntnis, ob die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule erfolgen soll.

Den Beschulungsbescheid erstellt das Landesschulamt.

Darüber hinaus ist der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig, wenn es an den Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung, zur Unterrichtsgestaltung bzw. Schulorganisation gibt.

https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schulsystem/allgemeinbildende-schulen/grundschule/mobile-sonderpaedagogische-diagnostik (24.03.2023)

Schulpsychologe Felix Peter,
felix.peter@sachsen-anhalt.de | 01517-4218169

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen und beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen bei schulbezogenen psychologischen Frage- und Problemstellungen. Je nach Themenstellung werden präventive, diagnostische oder interventive Angebote unterbreitet. Die angebotenen Leistungen reichen von der Systemischen Beratung von Schulen über Personenbezogene Beratung (inkl. Diagnostik) bis hin zu Fortbildungen für Lehrkräfte bzw. das Kollegium.

Die Beratungsleistung basiert auf dem Zusammenspiel aus unmittelbarem Schulbezug, schulpsychologischer Kompetenz und fachlicher Unabhängigkeit und Allparteilichkeit. Sie ist freiwillig und vertraulich, d.h. die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.

Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Schulleitungen und Lehrkräfte können sich mit ihrem Beratungsanliegen direkt an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden. Wird beim Erstkontakt festgestellt, dass eine offizielle Anmeldung zur Schulpsychologischen Einzelfallberatung erforderlich ist, erfolgt diese grundsätzlich durch die Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern (i.d.R. koordiniert durch die Klassenleitung). Für die Anmeldung stehen in den Schulen entsprechende Anmeldebögen zur Verfügung.

(https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulpsychologische-beratung, 23.03.2023)

Die Schulpsychologische Beratung unterstützt Schulen und Schulmitglieder in akuten Krisensituationen sowie bei der Nachbereitung akuter Krisen. In diesem Fall kann die Schulpsychologische Beratung unmittelbar via Telefon durch die Schule angefordert werden.